Rückerstattungen von Gutscheinen/Tickets Fahrgastschifffahrt:
Ansonsten führt die Nichtinanspruchnahme von Tickets und Gutscheinen nicht zu einer Rückerstattung, da die zu erhebenen Bearbeitungsgebühren in aller Regel den Erstattungswert übersteigen würden. Eine Ausnahme bildet das Müritz-Nationalparkticket. Hier bemühen wir uns um Rücknahme, wenn es unversehrt bei uns vorliegt.
Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, z.B. beim Paddeln
Die Boote einschließlich der gesamten Ausrüstung werden von uns für Sie beim Leistungsträger im Zuge Ihrer Reiseanmeldung verbindlich gebucht und bezahlt. Die Materialien sind für Sie reserviert und stehen den ganzen Tag zur Verfügung. Es spielt also keine Rolle, ob Sie genau um 10 Uhr an der Kanustation eintreffen oder sich z.B. auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse erst am Nachmittag für eine Kanutour entscheiden. (Eine Ausnahme sind Touren mit angemeldetem Rücktransfer, wie z.B. die Rhin-Tour in Rheinsberg.)
Radfahren und Paddeln sind Outdoorveranstaltungen, bei denen ein gewisses Wetterrisiko besteht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Rückerstattungen wegen der Witterung oder aus persönlichen Gründen nicht möglich sind.